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Gesund am NOK

Von Menschen aus der Region für Menschen in der Region

Nach dem Willen des Bundesministeriums für Gesundheit soll mit der Verabschiedung des Digitalen Versorgungsgesetzes spätestens zum 01.01.2021 der Patient nicht nur ein Anrecht auf eine persönliche elektronische Patientenakte (ePA) haben, sondern diese muss verpflichtend durch die Krankenkasse bereitgestellt und durch den Arzt befüllt werden. Dieses hochaktuelle Thema im Spannungsfeld aus Datenschutz, Sicherheit, Erwartungen des Patienten sowie die Angst vor zuviel Transparenz wurden am 7. August 2019 in einer Expertenrunde diskutiert.

Lesen Sie welche Meinung führende Experten zu diesem Thema haben hier in der angefügten Broschüre.